Foto:Yvonne Ader

Ausbildung Brandschutzhelfer*in

THEORETISCHE GRUNDLAGEN & PRAKTISCHE UMSETZUNG

Freitag 04.04.2025 von 15.00 Uhr bis ca. 18.oo Uhr, Hort am Stadtteilbauernhof, In den Wannenäckern 27, 70374 Stuttgart

Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz und den technischen Regeln für Arbeitsstätten hat jeder Arbeitgeber Brandschutzhelfer zu bestellen und zu schulen. Alle Beschäftigten müssen mind. einmal jährlich über Brandgefahren, Brandschutzeinrichtungen, Verhalten im Gefahrenfall, etc. unterwiesen werden. Dies übernimmt i.R. der*die Brandschutzhelfer*in für das Team. Diese Personen sollen gute Kenntnisse über die Räumlichkeiten besitzen und sehr kontinuierlich in der Einrichtung anwesend sein. Dies sind die pädagogischen Fachkräfte. Ziel ist es, in der Theorie sowie auch in der Praxis geschult zu sein.

Inhalt:

  • Theoretischer und praktischer Ausbildungsteil
  • Erläuterung der brandschutztechnischen Einrichtungen im Betrieb
  • Erkennung und Vermeidung möglicher Brandquellen
  • Erklärung der einzelnen Brandklassen und Löschmittel
  • Verhalten im Brandfall
  • Verhalten bei Unfall
  • Vorgehensweise beim Löschen
  • Richtige Brandalarmierung
  • Aufbau und Funktionsweise von Feuerlöschgeräten
  • Praktische Durchführung einer Brandschutzübung

Referent:Firma Engels, Ingenieurbüro für Arbeitsschutz

Eckdaten

Termine: Fr., 04.04.2025 von 15.00 – ca.18.00 Uhr
Ort: Hort am Stadtteilbauernhof, In den Wannenäckern 27, 70374 Stuttgart
TN-Gebühr: 185 € für DV-Einrichtungen
240 € für Nichtmitglieder
Zielgruppe: Leitungen und Pädagogische Fachkräfte
Anmeldefrist: Die., 25.03.2025