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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Veranstaltung für Vorstände und Eltern im Amt der*des Kinderschutzbeauftragten

Dienstag, 25. März 2025 von 19.30 Uhr

Die Kinder- und Jugendhilfe hat laut dem SGB VIII den Auftrag, alle jungen Menschen zu stärken und zu schützen. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in 2021 hat der Träger einer Kita im Rahmen seiner Gesamtverantwortung die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Gewährleistung des Kindeswohls sicherzustellen. Was muss ich als Vorstand bzw. Kinderschutzbeauftragte*r zum Thema Kinderschutz wissen? Welche rechtlichen Grundlagen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sind wichtig? Wie sieht das Verfahren und die verantwortliche Umsetzung aus?
Diese Fragen werden bei dem gemeinsamen Abend thematisiert und wir kommen darüber in Austausch.
Der Leitfaden der BAGE (Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V.) zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes ist dabei eine wichtige Grundlage. Den Leitfaden also bitte mitbringen oder es besteht die Möglichkeit diesen an diesem Abend zu erwerben.

Referent*in: Andrea Haizmann und Heike Kröger, Kinderschutzzentrum Stuttgart

Termin: Dienstag 25.März 2025, 19.30 Uhr
Ort: Kinderschutzzentrum Stuttgart, Alexanderstr.2 in 70184 Stuttgart
TN-Gebühr: 40 €
Zielgruppe: Vorstände und Eltern im Amt der*des Kinderschutzbeauftragten

Anmeldefrist: Die., 11.03.2025

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