GRÜNDUNG EINER ELTERN-KIND-GRUPPE

Der Stuttgarter Eltern-Kind-Gruppen e.V. berät und unterstützt neue Initiativen in Stuttgart bei der Verwirklichung des Vorhabens eine Tageseinrichtung für Kinder zu gründen. Wir kennen den „Paragraphendschungel“ und versuchen Sie mit unserem Wissen zu unterstützen. In einer Gründungsberatung erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen Schritte, die gesetzlichen Grundlagen und über die Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Sollten Sie an unserer Gründungsberatung interessiert sein wenden Sie sich bitte an die Fachberatung.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Folgende gesetzliche Grundlagen müssen bei einer Neugründung beachtet werden:

STUTTGARTER LEITLINIEN IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE

Im Bereich der Jugendhilfe in der Stadt Stuttgart sind folgende Leitlinien verbindlich und auch von Kindertageseinrichtungen umzusetzen. Die folgenden Leitlinien wurden trägerübergreifend erarbeitet und vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet:

WEITERE WEGWEISER UND ARBEITSHILFEN

Wer einen Verein gründen will, muss sich über die rechtlichen Bestimmungen informieren. Was muss in der Satzung stehen, wie setzt sich der Vorstand zusammen und wie muss ein Verein ordnungsgemäß angemeldet werden? Folgende Broschüre des Justizministeriums gibt eine Antwort auf die Fragen, die mit der Vereinsgründung zusammenhängen.

Der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS) bietet vielseitige Arbeitshilfen an. Diese finden Sie hier: KVJS: Arbeitshilfen

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